Was wäre das Bardentreffen ohne seine Straßenmusikerinnen und Straßenmusiker? Vermutlich nur halb so schön. Neben internationalen Musikgrößen auf den offiziellen Bühnen des Festivals hat sich auf den Plätzen und in den Gassen der Stadt eine vielfältige Straßenmusikszene etabliert. Singer-Sogwriter*innen, Chöre, Bands und Solisten aus nah und fern verwandeln die historische Nürnberger Altstadt in eine faszinierende, lebendige Konzertbühne.
1. Verzicht auf Verstärker:
Wir bitten um Verständnis, dass im Rahmen der Darbietung der Gebrauch von netzstrom- und batteriebetriebenen Generatoren nicht gestattet werden kann (keine Kabelzuleitung für Musikinstrumente, Verstärker usw. wegen Stolpergefahr). Erlaubt ist eine Stromversorgung mit Akkumulatoren für einen akustischen Verstärker bis zu einer Leistung von 50 Watt pro Einzelperson oder Gruppe.
2. Reduzierte Lautstärke:
Wir appellieren an die Fairness und Vernunft auftretender Künstlerinnen und Künstler, sich gegenüber ihren Kolleginnen und Kollegen rücksichtsvoll zu verhalten und auch deren Darbietungen Gehör finden zu lassen. Ein gegenseitiges Übertönen durch Lautstärke soll vermieden werden.
3. Gesperrte Zonen für Straßenmusik:
Einige Straßen und Plätze sind aus Sicherheitsgründen für Straßenmusik gesperrt. Besonders Brücken sind bei vielen Sängerinnen und Sängern beliebt, doch genau dort führt das Musizieren zu einer Traubenbildung des Publikums und somit zur Verstopfung der Hauptachsen. Eine Übersicht zu den Sperrzonen steht zum Download zur Verfügung, bitte achten Sie auf die Einhaltung dieser Sperrzonen!
4. Uhrzeiten:
Straßenmusik ist an den Festivaltagen bis 23:00 Uhr gestattet.
5. Länge einer Darbietung:
Es darf maximal 1,5 Stunden am selben Standort gespielt werden. Danach muss der Standort gewechselt werden, damit auch andere Straßenmusizierende die Chance auf einen geeigneten Spielort haben.
6. Anzahl der Musiker:
Musikgruppen dürfen mit maximal sieben Personen spielen.
7. Abstand:
Zwischen den einzelnen Straßenmusikern/Straßenmusikgruppen ist ein ausreichender Abstand einzuhalten, damit es zu keinen Mehrfachbeschallungen kommt.
8. Verkauf von Tonträgern:
Im Rahmen des Auftritts ist der Verkauf von ausschließlich eigenproduzierten Tonträgern erlaubt.
9. Haftung:
Der einzelne Straßenmusiker*in bzw. die einzelne Straßenmusikgruppe übernimmt im Rahmen seines/ihres Auftritts die Haftung im vollen Umfang (wegen Behinderung, Schädigung von Personen usw.).
10. Abbruch einer Darbietung:
Bei Nichteinhaltung dieser Spielregeln (insbesondere bei Gefährdung der Sicherheit oder Lautstärke) wird ein Straßenmusik-Konzerte durch die Polizei, Security oder das Personal des Veranstalters aufgelöst.
11. Allgemeinverfügung:
Weitere Spielregeln zur Straßenmusik finden Sie in der Allgemeinverfügung, die hier heruntergeladen werden kann.